Sprechstundenbedarf

Sie können selbstverständlich Ihren Sprechstundenbedarf sowie Ihren übrigen Praxisbedarf bei uns bestellen. Ihnen steht das Sortiment sämtlicher am Markt vertretener Hersteller zur Verfügung.

Zur Abrechnung mit dem Kostenträger benötigen wir lediglich das Rezept, alle weiteren Schritte erledigen wir für Sie kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, ohne Mehrkosten und Verwaltungsaufwand für Sie.

Was bedeutet Sprechstundenbedarf?

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst ausgewählte Produkte für die ärztliche Praxis, die bei mehr als nur einem gesetzlich versicherten Patienten Anwendung finden oder bei Notfallpatienten sowie im Rahmen ärztlicher Eingriffe bei mehr als einem Patienten zur Verfügung stehen müssen. Zu ihm zählen u.a. verschiedene Verbandstoffe, Mittel zum Wundverschluss und andere Materialien.

Was zum Sprechstundenbedarf gehört und für welche Produkte Verordnungsfähigkeit besteht, legen die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einer entsprechenden Vereinbarung (der sogenannten Sprechstundenbedarfsvereinbarung) fest.

Die Verordnungsfähigkeit dieser Artikel wird je nach KV-Bezirk unterschiedlich geregelt.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für die Abwicklung von Sprechstundenbedarf zuständigen Kostenträger oder die jeweilige KV zu wenden. Sprechstundenbedarfsvereinbarungen sind teilweise zeitlich begrenzt.

medinet
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94034 Passau

Tel: 0851-987988-50
Fax: 0851-987988-59

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